Anwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main

Eine Trennung oder Scheidung? Was erwartet Sie?

Das Familienrecht ist von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste. Eine Trennung oder sogar eine Ehescheidung ist für die betroffenen Familienmitglieder ein tiefgehender Einschnitt in ihr bisheriges Leben und oft in die finanzielle Situation, wie auch den Güterstand. Deswegen ist es mir wichtig, nicht nur ein kompetenter Partner zu sein, sondern ein Begleiter für Mandanten in dieser emotionalen Ausnahmesituation. Um Schaden rechtzeitig bereits im Vorfeld zu begrenzen, ist anwaltlicher Rat als Mandant schon in einer frühen Phase wichtig. Denn oft entsteht durch mangelnde Kenntnis über juristische Gegebenheiten und Zusammenhänge Streit über vermeintliche Fakten, die so nicht existieren.

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Als Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main unterstütze ich Sie mit meiner Erfahrung bei Ihrer Trennung, Ehescheidung oder Unterhaltsstreitigkeiten in allen Schritten: von der ersten telefonischen Beratung bis zur Gerichtsverhandlung. Meine Mandanten und Ihr Problem stehen immer im Mittelpunkt, und wir erarbeiten gemeinsam tragfähige Resultate zum Thema Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht und Zugewinnausgleich, Aufteilung des Güterstandes, Auflösung der Ehewohnung, und der Rentenanwartschaften. Die Arbeitsfelder mit dem Rechtsgebiet Familienrecht meiner Kanzlei in Frankfurt am Main sind vielseitig: Sie schließen eine umfassende Beratung meiner Mandanten, außergerichtliche Vertretung, aber auch die Vertretung vor Gericht ein.

Es sind Kinder involviert?

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Nie ohne einen Fachanwalt für Scheidungsrecht

Besonders, wenn Minderjährige betroffen sind, ist eine Ehescheidung tragisch. Als Fachanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main lege ich Wert darauf, dass die Interessen Ihrer Kinder in dem Konflikt der Eltern beachtet werden.

Ehescheidungen können sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen sein, die sich einmal nahestanden. Deshalb ist im Familienrecht nicht nur das Fachwissen eines Rechtsanwaltes gefragt, sondern eine umfassende Beratung auf Basis sozialer Kompetenz und Gespür für die seelische Situation der Mandanten.

Auch wenn eine einvernehmliche Ehescheidung vorliegt oder es vordergründig nichts zu erstreiten gibt, ist eine Beratung durch einen Rechtsanwalt zu einer Trennungsvereinbarung oder Scheidungsfolgenvereinbarung in jedem Falle sinnvoll.

Wichtig ist, dass eine Rechtsberatung immer nur einen Partner beraten kann, niemals beide Seiten gleichzeitig! Auch dann nicht, wenn beide mit den Forderungen von Anfang an einverstanden sind. Bedenken Sie, dass Sie beim Familiengericht ohne Rechtsanwalt keine Anträge stellen können – und in diesem Fall auch keinen Scheidungsantrag. Ohne anwaltliche Vertretung können Sie einer Ehescheidung in Frankfurt am Main nur zustimmen oder sie ablehnen.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main

Ich weiß: Bei einer Hochzeit möchte man nicht an eine mögliche Trennung denken. Ich helfe Ihnen als Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main bei der Gestaltung vorsorgender Regelungen durch einen Ehevertrag. Meine Kanzlei für Familienrecht berät Sie anwaltlich auch zu allen anderen juristischen Belangen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft.

Sie haben Fragen zu Vormundschaft, Pflegschaft und rechtlicher Betreuung? Fragen Sie mich als Rechtsanwalt für Familienrecht! Auch wenn Sie Unterstützung bei Angelegenheiten vor Ämtern und Behörden benötigen, vertrete ich Ihre Interessen bei den Themenfeldern Adoption, Sorgerecht und Personenstand umsichtig und kompetent. Denn ich weiß, wie sensibel familienrechtliche Belange sein können.

Als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main werde ich Sie tatkräftig unterstützen und Ihre Belange durchsetzen.

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Themen im Familienrecht

Ehegattenunterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als Fachanwalt für Scheidungsrecht in Frankfurt am Main überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genaueste!

Ehevertrag

Bei einer Eheschließung möchten Sie selbstverständlich, dass die Beziehung hält. Leider gibt es dafür keinerlei Garantie und auch die Statistiken zeigen, dass knapp 40 % der Ehen in Deutschland geschieden werden. Deshalb sollten Sie im Vorfeld vorsorgen, damit Sie im Falle einer Scheidung neben der emotionalen Belastung nicht um Ihre Rechte gegenüber Ihrem ehemaligen Ehegatten kämpfen müssen.

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Der Ehevertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag, der nicht nur vor der Eheschließung, sondern auch nach der Hochzeit zwischen den Ehegatten geschlossen werden kann. Es kann eine Scheidung vereinfachen, sollte sie später gewünscht werden. Ist dieser Vertrag umfänglich formuliert und besteht zusätzlich Einigkeit über die Vereinbarungen, dann muss sich das Ehepaar, bzw. deren Anwälte, nicht mehr über die einzelnen Punkte einigen. Das Interesse eines Vertrages liegt insbesondere auf dem finanziellen Ausgleich und gibt den Ehegatten die Möglichkeit, Klarheit über Fragen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Rentenausgleich zu schaffen, um langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main berate ich Sie gerne.

Einvernehmliche Scheidung

Eine Eheschließung ist nicht immer von Erfolg gekrönt: Was einst harmonische Zweisamkeit bedeutete, kann schnell zum täglichen Härtetest werden. Wenn die Fortführung der Ehe aussichtslos ist, kann eine einvernehmliche Scheidung angestrebt werden. Diese verzichtet auf einen langwierigen Rosenkrieg und ist vielmehr durch weitgehende Übereinstimmung bezüglich der Scheidungsfolgen sowie bei Fragen rund um Unterhalt, Vermögensaufteilung, Hausratsauflösung sowie Sorge- und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder gekennzeichnet. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht reichen den einvernehmlichen Scheidungsantrag ein und bieten Ihnen auch die Möglichkeit einer Scheidungsfolgenvereinbarung an. Das verkürzt das Scheidungsverfahren deutlich, indem bereits vorab schriftlich eine Einigung über die oben genannten Scheidungsfolgen erzielt wird.

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Güterrecht

Sie haben keinen Vertrag? Dann greift der gesetzliche Güterstand. Wissen Sie, was Ihnen in diesem Fall zusteht?

Unter dem Güterrecht versteht man die Organisation der vermögensrechtlichen Verhältnisse per Gesetz unter Eheleuten, die keine anderweitigen ehevertraglichen Vereinbarungen geschlossen haben. Der gesetzliche Güterstand ist die sogenannte Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, findet in der Zugewinngemeinschaft der Ausgleich des während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögens statt. Ich als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main unterstütze Sie, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main und holen Sie sich eine telefonische Ersteinschätzung von Ihrem Anwalt für Familienrecht.

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Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung

Im Laufe des Scheidungsprozesses werden unvermeidlich auch vermögens- und immobilienrechtliche Aspekte diskutiert. Sie besitzen ein gemeinsames Haus und/oder Sparkonto? Ihr Vermögen beinhaltet Unternehmensbeteiligungen? Welche Kreditverbindlichkeiten existieren? Ihr Ehepartner will das Haus verkaufen, Sie wollen es jedoch weiterhin nutzen? All diese Fragen bedürfen einer kompetenten Klärung, die am besten durch einen Rechtsanwalt für Familienrecht durchgeführt wird. Ich setze mich dafür ein, dass Sie während des Scheidungsprozesses die Ihnen zustehenden Ansprüche durchgesetzt bekommen.

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Angenommen, Sie bringen in die Ehe mehr Vermögen als Ihr Partner ein. Zu einem späteren Zeitpunkt erwerben Sie gemeinsam eine Immobilie, deren Kaufpreis aber zum größeren Teil von Ihrem Vermögen beglichen wurde. Im Zuge des Scheidungsprozesses verlangt Ihr Partner Nutzungsrechte für die gemeinsame Immobilie, doch stehen ihm diese überhaupt zu? Als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main prüfe ich solche Fälle genau und analysiere auch mögliche Härtefallregelungen. Das bedeutet, dass ein Partner durch den Scheidungsprozess keiner unbilligen Härte ausgesetzt werden sollte, andernfalls stehen ihm zusätzliche Rechte zu. Welche Regelungen am Ende konkret greifen, werde ich Ihnen als Scheidungsanwalt gerne ausführlich erklären.

Kindesunterhalt

Wissen Sie, wie viel Unterhalt sie zahlen müssen? Oder wie viel Ihrem Kind monatlich zusteht?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Maßstab zur Berechnung des Kindesunterhalts, wobei sie keine Gesetzkraft hat, sondern lediglich eine Richtlinie darstellt. Anhand des Einkommens des Unterhaltsverpflichteten und des Alters des Kindes kann so der monatliche Unterhaltsbeitrag ausgerechnet werden. Sprechen Sie mich als Ihren kompetenten Fachanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main gerne dazu an!

Nachehelicher Unterhalt

Beim Ehegattenunterhalt sind der Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt zu unterscheiden. Beide Unterhaltsarten sind an unterschiedliche Voraussetzungen gebunden: Der Trennungsunterhalt ist bis zur rechtskräftigen Scheidung befristet. Der nacheheliche Unterhalt beginnt – wie der Name schon vermuten lässt – nach der Scheidung. Aber wann genau ist das?

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Die Ansprüche auf den nachehelichen Unterhalt beginnen mit der Rechtskraft der Scheidung. Er besteht besonders dann, wenn es um die Betreuung gemeinsamer, minderjähriger Kinder, chronischer Krankheit und der damit einhergehenden Erwerbsunfähigkeit oder die Aus- und Weiterbildung eines geschiedenen Ehegatten geht. Auch wenn ein Ehegatte während der Ehezeit erwerbslos war, wird er in der Regel Anspruch auf nachehelichen Unterhalt haben. Als langjähriger Rechtsanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main überprüfe ich Ihre Ansprüche aufs Genauste!

Online-Scheidung

Beim Stichwort Online-Scheidung haben die meisten Menschen die Vorstellung, dass mit einem einfachen Klick das Scheidungsverfahren angestoßen werden kann. Dies entspricht aber in keinem Fall dem Willen des Gesetzgebers: Dieser sieht bei einer Scheidung nicht nur zwingend die Mitwirkung eines Anwalts vor, sondern auch das persönliche Erscheinen der Parteien, wenn der Scheidungstermin vor Gericht verhandelt wird – den "schnellen Weg" zur Scheidung gibt es daher nicht per Mausklick. 

Ist das Thema Scheidung bei Ihnen aktuell, sollten Sie sich frühzeitig juristische Unterstützung durch mich als Anwalt für Familienrecht zur Seite nehmen. Als Scheidungsanwalt beantworte ich Ihnen alle relevanten Fragen und zeige Ihnen Ihre Möglichkeiten und Optionen auf.

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Patientenverfügung

Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen, die er jederzeit formlos widerrufen kann. Aber was ist sie genau?

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Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Willensbekundung, mit der man vorsorglich festlegen kann, dass bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, falls man nicht mehr selbst in der Lage dazu ist. So wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr artikuliert werden kann. Setzen Sie schon bald mit einer Rechtsanwältin für Familienrecht in Frankfurt am Main eine vollumfängliche Patientenverfügung auf.

Scheidung

Eine Scheidung bedeutet leider meistens: sehr emotionale Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich einmal nahe standen. Aber sie sollte oder muss kein Anlass dafür sein, dass die Partner mit einem Rosenkrieg auseinander gehen. Eine Scheidung beim Familiengericht einzureichen, also zu beantragen, dass die Ehe geschieden und aufgelöst wird, ist nach dem Gesetz nur durch einen Anwalt möglich. Eine Scheidung ohne Anwalt ist nicht möglich. Wissen Sie, was Sie im ersten Schritt noch beachten müssen, um eine Scheidung einreichen zu können?

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In Deutschland müssen die Eheleute mindestens ein Jahr voneinander getrennt leben und es muss eine Gütertrennung geben, um sich scheiden lassen zu können. Ganz einfach ist es, wenn dies seit einem Jahr in verschiedenen Wohnungen oder Häusern durchgeführt wird, jeder seinen eigenen Hausrat hat und beide ein voneinander unabhängiges Leben führen. Aber nicht immer ist dies problemfrei möglich. In der Praxis leben die Ehepartner noch oft in einer gemeinsamen Ehewohnung und teilen sich den gemeinsamen Hausrat. Eine Gütertrennung stellt Sie vor eine besonders schwierige Angelegenheit. Machen Sie sich keine Sorgen!

Der Gesetzgeber gibt nicht vor, dass beide Ex-Partner unterschiedliche Wohnstätten haben müssen. Das Getrenntleben wird auch dann akzeptiert, wenn man noch zusammenlebt, aber unabhängig voneinander haushaltet und wirtschaftet. Man kocht separat und teilt sich auch nicht mehr das Schlafzimmer – man spricht hier von „getrennt von Tisch und Bett“. Wichtig ist, dass mindestens ein Ehepartner nicht mehr willens ist, die eheliche Lebensgemeinschaft wieder herzustellen. Das Trennungsjahr beginnt übrigens dann, wenn einer der Partner seinen Trennungswunsch darlegt und die Trennung im Alltag umgesetzt wird.

Sie möchten Geld und Zeit sparen? Dann ist eine einvernehmliche Scheidung vielleicht eine Lösung für Sie. Ich als Rechtsanwältin für Scheidungsrecht berate Sie gerne, wann und unter welchen Umständen eine einvernehmliche Scheidung und auch ein gemeinsamer Anwalt für beide Parteien möglich ist.

Die Basis einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Eheleute die Scheidung wollen und auch bei allen mit der Scheidung zusammenhängenden Fragen wie Versorgungsausgleich, Unterhaltsrecht und Unterhaltsansprüchen kein Streit herrscht.

Das gerichtliche Scheidungsverfahren kann man zusätzlich verkürzen, wenn die sogenannten Scheidungsfolgen schon vorab verbindlich in einer Trennungsvereinbarung geregelt werden. Sollten dabei einzelne Folgesachen wie die Trennung des Hausrats und anderen Fragestellungen streitig bleiben, können sie durch das Gericht vom eigentlichen Scheidungsverfahren abgetrennt werden. Sie werden dann gesondert verhandelt, sodass Ihre Scheidung unabhängig von ihnen vollzogen werden kann. Fragen Sie mich als Spezialisten für Scheidungsrecht, ob das in Ihrem Fall ebenfalls eine Option ist.

Scheidungsfolgenvereinbarung

Sie möchten ein langes Gerichtsverfahren vermeiden? Dann besteht die Möglichkeit, vor Einreichung des Antrags zur Scheidung eine Trennungsvereinbarung zu treffen.

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Diese wird notariell beurkundet und sollte mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht aus Frankfurt am Main aufgesetzt werden. Mit dieser Vereinbarung kann man Folgendes festschreiben: die Aufhebung eines gemeinsamen Testamentes, Erb- bzw. Pflichtteilsverzicht, Auseinandersetzung von Rechten und Forderungen, Unterhaltspflicht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich Steuerfragen und gemeinsame Schulden etc. Vereinbaren Sie einen Termin mit meiner Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main. Ich bin Ihr kompetenter Partner im Familienrecht.

Selbstbehalt

Dem Unterhaltspflichtigen müssen trotz der von ihm gezahlten Alimente so viele finanzielle Mittel bleiben, dass seine eigene Existenz zu einem Minimum gesichert ist. Wollen Sie wissen, wie hoch der Selbstbehalt bei Ihnen oder Ihrem Ehegatten ist?

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Die Höhe des sogenannten Selbstbehaltes wird in bestimmten zeitlichen Abständen von der Rechtsprechung immer wieder angepasst und richtet sich normalerweise nach der Höhe der Pfändungsfreigrenze. Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von Ihrem Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main beraten.

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Trennungsunterhalt

Trotz einer Trennung sind Ehegatten weiterhin für einander verantwortlich: Vor einer Scheidung sieht das Gesetz in der Regel das Trennungsjahr vor. Während dieser Zeit und bis zur rechtskräftigen Scheidung greift der Grundsatz der gegenseitigen Verantwortung. Das bedeutet, dass der Lebensunterhalt der Ehepartner auch während der Trennung sichergestellt sein muss.

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Sie dürfen also nicht wesentlich schlechter gestellt sein als zum Zeitpunkt der Ehe. Bedürftig ist ein Ehepartner dann, wenn er kein eigenes Einkommen hat oder sein Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt in vergleichbarer Form wie während des Zusammenlebens zu bestreiten. Allerdings muss der unterstützende Ehepartner auch in der Lage sein, diesen Unterhalt zu leisten. Prüfen Sie mit meiner Unterstützung als Rechtsanwalt für Familienrecht in Frankfurt am Main Ihre Ansprüche. Rufen Sie meine Anwaltskanzlei an für einen telefonischen Erstkontakt.

Vaterschaftsanfechtung

Sie glauben, dass Sie nicht der Vater eines Kindes sind? Sie möchten die Vaterschaft anfechten?

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Im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtung stellt das Gericht – meistens mit einem DNA-Test – fest, ob der bisherige rechtliche Vater nicht der biologische Vater ist. Ist das der Fall, so entfallen daraufhin die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen dem bisherigen rechtlichen Vater und dem Kind. Sollten Sie sich nicht sicher sein, so nehmen Sie sich innerhalb von 2 Jahren, ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, einen kompetenten Anwalt für Familienrecht. Meine Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main verfolgt zielstrebig Ihre Ansprüche.

Zugewinn

Mit dem Zugewinnausgleich hat der Gesetzgeber versucht, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die für klare wirtschaftliche Verhältnisse zwischen den Eheleuten nach einer Trennung sorgen soll.

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Zugewinn ist der Betrag, um den das Vermögen zum Zeitpunkt der Einreichung der Scheidung das Vermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung übersteigt. So steht Ihnen bei einer Scheidung die Hälfte des Überschusses als Ausgleich zu. Was Sie bekommen? Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Ansprüche ausrechnen und überprüfen, ob Ihr zukünftiger Ex-Partner auch seinen Verpflichtungen nachkommt. Meine Kanzlei in Frankfurt am Main hat langjährige Erfahrung im Rechtsgebiet Familienrecht und berät Sie gerne. Rufen Sie mich als Rechtsanwalt an für einen telefonischen Erstkontakt.

Häufige Fragen

Braucht man einen Anwalt zur Scheidung?

Eine Ehe kann nur durch die Verhandlung vor einem Familiengericht geschieden werden. Der Scheidungsantrag kann nur durch einen Rechtsanwalt gestellt werden. Aus diesem Grunde besteht im Falle einer Scheidung immer eine Rechtsanwaltspflicht. Zudem kann ein Rechtsanwalt aufkommende Fragestellungen zu Bereichen wie Umgangsrecht eines Elternteils, Unterhaltsrecht und Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich und vielen weiteren Angelegenheiten fachlich beraten.

Kinder stehen an erster Stelle in der Rangfolge, wenn es um Unterhaltszahlungen durch ein Elternteil geht. Während des Trennungsjahres steht jedoch auch dem Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Trennungsunterhalt zu.

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Dinge zu regeln oder Entscheidungen zu treffen, dann entscheiden andere für Sie, so Sie keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung erteilt haben. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person Ihres Vertrauens wichtige Entscheidungen treffen und auch die Patientenverfügung dient zur Wahrung des eigenen Selbstbestimmungsrechts bezüglich medizinischer Behandlungen.

In Deutschland sieht der Gesetzgeber das gemeinsame Sorgerecht als das bevorzugte Familienmodell. Das Sorgerecht wird nach der Heirat auf beide Eltern automatisch übertragen, wenn sie ein Kind bekommen. Sind die Eltern nicht verheiratet, erhält die Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht. Aber auch das Familiengericht kann das alleinige Sorgerecht auf einen Elternteil übertragen, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht.

Unterhaltsberechtigt sind Personen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst für ihren Unterhalt zu sorgen. Diese sind in der Regel Kinder, Eheleute, Enkelkinder aber auch eigene Eltern.

Gegenüber den Kindern haben die Elternteile eine Unterhaltspflicht. Sind die Eltern getrennt oder geschieden, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig.

Als Grundlage der Berechnung wird bei jedem der Ehepartner das Anfangs- mit dem Endvermögen verglichen. Er stellt die Differenz zwischen dem Anfangs- und dem Endvermögen dar. Anschließend wird durch einen Vergleich festgestellt, welcher der beiden Partner während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielte und dieser ist dann dazu verpflichtet, dem jeweils anderen die Hälfte seines Überschusses auszuzahlen.

Leyla Kübler, Rechtsanwalt in Frankfurt am Main
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